Fachschule im Berufsbegleitenden Studiengang

In diesem Bildungsgang können sie an zwei Schultagen den Berufsabschluss als Erzieher*in erreichen.
Zustätzlich leisten Studierende im berufsbegleitenden Fachschulstudium ihre praktische Ausbildung im Rahmen ihrer Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab. Sie benötigen deshalb einen Arbeitsvertrag mit einer entsprechenden Einrichtung bzw. einem Träger der Kinder- und Jugendhilfe.
Die Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung wird entsprechend des Stundenumfangs und der vertraglichen Rahmenbedingungen vergütet.