Berufsbegleitende Ausbildung

In einem dreijährigen zweiphasigen Bildungsgang können Sie den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines Staatlich anerkannten Erziehers erwerben.
Mit wöchentlich 12 Unterrichtsstunden an eineinhalb Schultagen absolvieren Sie berufsbegleitend Ihre Ausbildung.
Den praktischen Teil der Ausbildung leisten Sie im Rahmen ihrer Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab.
Die Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern sind sehr vielfältig, abwechslungsreich und unterscheiden sich je nach der Art der Einrichtung und nach der Altersgruppe. Der Berufsabschluss qualifiziert zu Tätigkeiten in allen sozialpädagogischen Bereichen.
So arbeiten Erzieherinnen und Erzieher mit Kindern und Jugendlichen u.a. in Kindertagesstätten, in Ganztagsschulen und Integrationsklassen, in Häusern der Jugend, in Kinder- und Jugendheimen, in Wohngruppen, in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen/Behinderte, in Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kliniken, Kurheimen ...).
Zum Schuljahr 2003/2004 wurde eine neue Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher im Land Berlin eingeführt, die in allen Bundesländern und anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft als gleichwertig mit den dort vergleichbaren Ausbildungen anerkannt wird.
Am Ende der Ausbildung ist von jedem Absolventen persönlich die staatliche Anerkennung bei der entsprechenden Stelle der Senatsverwaltung zu beantragen.

Finanzielle Förderung

Da das OSZ Sozialwesen II eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.

Abschluss

In einem dreijährigen zweiphasigen Bildungsgang können Sie den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines Staatlich anerkannten Erziehers erwerben.
Zum Ende der Ausbildung haben Sie bei der Fachschule eine Beurteilung ihrer praktischen Tätigkeit durch die Beschäftigungsstelle einzureichen.
Im sechsten Semester sind schriftliche und mündliche Abschlussprüfungen an der Fachschule zu absolvieren.
Dazu gehört auch ein ausführlicher schriftlicher Erfahrungsbericht über die praktische Arbeit, indem Sie nachweisen, dass Sie die in der Fachschule erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden können. Zu den  Prüfungen gehört ebenfalls das Kolloquium zum Erfahrungsbericht.
Am Ende der Ausbildung ist von jedem Absolventen persönlich die staatliche Anerkennung bei der entsprechenden Stelle der Senatsverwaltung zu beantragen.

Aufnahme

Die Zulassungsvoraussetzungen für die berufsbegleitende Ausbildung zur Erzieherin/ zum Erzieher erfüllt, wer

  • die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem Studiengang mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik erworben hat oder
  • die Fachhochschulreife oder die fachgebundene Hochschulreife in einem anderen Studiengang oder die allgemeine Hochschulreife erworben hat und eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit von mindestens acht Wochen Dauer nachweist oder
  • den mittleren Schulabschluss erworben hat und über eine berufliche Vorbildung verfügt
  • mit mindestens der Hälfte der ortsüblichen wöchentlichen Arbeitszeit eine erzieherische Tätigkeit in einer anerkannten sozialpädagogischen Einrichtung ausübt
  • das Einverständnis des Arbeitsgebers zur Aufnahme des Studiums nachweist  

Zur Feststellung der persönlichen Eignung ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als zwei Monate sein darf.
Weiterhin ist zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung ein aktuelles berufsbezogenes ärztliches Gesundheitszeugnis heranzuziehen. Das heißt, es ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass Sie frei von Süchten, frei von ansteckenden Krankheiten und physisch und psychisch geeignet sind, einen sozialpädagogischen Beruf auszuüben.
Die Aufnahme in die Fachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.

Ausbildungsdauer

In einem dreijährigen zweiphasigen Bildungsgang mit wöchentlich 12 Unterrichtsstunden an eineinhalb Schultagen können Sie den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines Staatlich anerkannten Erziehers erwerben.
Studierende in der berufsbegleitenden Ausbildung leisten ihre praktische Tätigkeit im Rahmen ihrer Berufstätigkeit in einer sozialpädagogischen Einrichtung ab.

Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr.
Die Ferienregelung am OSZ Sozialwesen II entspricht den Ferienregelungen des Landes Berlin.
Der Unterricht umfasst 12 Stunden je Woche und findet an eineinhalb Tagen in der Woche statt. Die Unterrichtszeiten am OSZ Sozialwesen II sind von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.50 Uhr.

Bewerbungsgrundlagen

Reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:

  • formloses Bewerbungsschreiben (bitte mit Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer)
  • tabellarischer Lebenslauf  
  • 2 Lichtbilder neueren Datums ( auf der Rückseite bitte namentlich kennzeichnen)
  • beglaubigte Kopien des schulischen Abschlusszeugnisses (Realschulabschluss/Mittlerer Schulabschluss/ 10.Klasse) und des Abschlusszeugnisses der Berufsschule
  • Nachweis über eine Berufsausbildung
  • Nachweis der sozialpädagogischen Berufstätigkeit (Arbeitsvertrag) für den Zeitraum der Ausbildung
  • Einverständniserklärung des Arbeitgebers zur Aufnahme der Ausbildung
  • erweitertes Führungszeugnis, das zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als zwei Monate sein darf
  • ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie frei von Süchten, frei von ansteckenden Krankheiten und physisch und psychisch geeignet sind, einen sozialpädagogischen Beruf auszuüben.
  • Der Bewerbungsschluss ist der 15. Mai. Danach können Bewerber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.

Bewerbungsschluss

Der Bewerbungsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres.
Danach können Bewerber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Die Ausbildung startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr.
Die Ferienregelung am OSZ Sozialwesen II entspricht den Ferienregelungen des Landes Berlin.

Aktualisiert: 23.01.2012