Sozialassistent

Das Oberstufenzentrum für Sozialwesen II bietet den zweijährigen Ausbildungsgang für die  Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. den Staatlich geprüften Sozialassistenten an.
Geeignet ist dieser Bildungsgang für interessierte und sozial engagierte Jugendliche, die gerne mit Kindern, älteren Mitbürgern/Mitbürgerinnen oder Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten möchten.
Um diesen Ausbildungsgang beginnen zu können, müssen Sie mindestens über einen Hauptschulabschluss verfügen. Mit Ihrer Ausbildung können Sie auch einen höherwertigen Schulabschluss nachträglich anerkannt bekommen, d. h. den Erweiterten Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss (lesen Sie dazu weitere Informationen unter der Überschrift Abschluss). Mit dem Bestehen dieser Ausbildung können Sie in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Institutionen nach Anweisungen (in begrenztem Umfang auch verantwortlich) tätig werden.
Mit dem Berufsabschluss der Sozialassistentin/des Sozialassistenten und dem Mittleren Schulabschluss können Sie sich für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik am OSZ Sozialwesen II bewerben. Sie gelten dort als Bewerber/innen der Kategorie C.

Finanzielle Förderung

Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Berufsfachschule nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz  (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.
Da das Oberstufenzentrum Sozialwesen II eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.

Abschluss

Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule des OSZ Sozialwesen II schließt mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab.
Sie tragen dann den Titel der Staatlich geprüften Sozialassistentin beziehungsweise des Staatlich geprüften Sozialassistenten.
Mit Abschluss Ihrer Ausbildung können Sie einen höherwertigen Schulabschluss nachträglich anerkannt bekommen, d. h. den Erweiterten Hauptschulabschluss oder den Mittleren Schulabschluss (MSA).
Sie können den MSA nachträglich anerkannt bekommen, wenn Sie die Ausbildung mit einem Erweiterten Hauptschulabschluss begonnen haben und der Durchschnitt Ihrer Prüfungsleistungen zur Sozialassistenz 3,0 oder besser waren. Wenn Sie die Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten mit dem Hauptschulabschluss begonnen haben, können Sie nachträglich den Erweiterten Hauptschulabschluss anerkannt bekommen, wenn Sie Ihre Prüfung zur Sozialassistenz bestanden haben.
Mit dem Bestehen dieser Ausbildung können Sie in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Institutionen nach Anweisungen (in begrenztem Umfang auch verantwortlich) tätig werden.
Mit dem Berufsabschluss des Sozialassistenten und dem Mittleren Schulabschluss können Sie sich ebenfalls für eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik am OSZ Sozialwesen II bewerben. Sie gelten dort als Bewerber/innen der Kategorie C.

Aufnahme

Voraussetzung zum Besuch der Berufsfachschule ist mindestens der Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Bewerber, die keinen Berliner Wohnsitz haben, können nur aufgenommen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Noten des vorzulegenden Zeugnisses.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.

Ausbildungsdauer

Das Oberstufenzentrum für Sozialwesen II bietet den zweijährigen Bildungsgang für die Staatlich anerkannte Sozialassistentin bzw. den Staatlich anerkannten Sozialassistenten an.
Während dieser zwei Jahre haben Sie insgesamt zwei Praktika/Projekte mit insgesamt 220 Pflichtstunden zu absolvieren.
Das erste Schulhalbjahr erfolgt auf Probe.
Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr.
Die Ferienregelung am OSZ Sozialwesen II entspricht den Ferienregelungen des Landes Berlin.
Der Unterricht umfasst ca. 32 Stunden je Woche und findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.50 Uhr statt.

Bewerbungsgrundlagen

Reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:  

  • Als nicht volljährige Bewerberinnen und Bewerber reichen Sie bitte eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in den Ausbildungsgang ein.
  • formloses Bewerbungsschreiben (bitte mit Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer)
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Lichtbilder neueren Datums (bitte auf der Rückseite namentlich kennzeichnen)
  • eine beglaubigte Kopie des letzten Halbjahreszeugnisses
  • Falls Sie schon den erforderlichen Schulabschluss besitzen, bewerben Sie sich bitte mit einer beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses.
  • Sollten Sie noch kein Abschlusszeugnis haben, reichen Sie eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses sofort nach Erhalt (in der Regel letzter Schultag) im OSZ  Sozialwesen II ein.
  • ärztliche Bescheinigung, die bestätigt, dass Sie physisch und psychisch geeignet sind, den Beruf des Sozialassistenten auszuüben.

  • Der Bewerbungsschluss ist der letzte Schultag in der ersten Maiwoche des Jahres, in dem der Ausbildungsgang beginnt.
    Danach können Bewerber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
    Es kann aufgenommen werden, wer einen Berliner Hauptwohnsitz besitzt.
    Bewerber anderer Bundesländer können nur nach Maßgabe freier Plätze berücksichtigt werden.

Bewerbungsschluss

Der Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Mai.
Danach können Bewerber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Die Ausbildung startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr. Die Ferienregelungen am OSZ Sozialwesen II entspricht den Ferienreglungen des Landes Berlin.

Aktualisiert: 23.01.2012