einjährige Berufsfachschule
Die einjährige Berufsfachschule für Sozialwesen bietet die Möglichkeit, in einem einjährigen Bildungsgang (11. Klasse) Erfahrungen in sozialen Berufen zu erlangen. Zusätzlich kann auf Antrag der Mittlere Schulabschluss (MSA) erworben werden. Oftmals besuchen Schülerinnen und Schüler mit einem MSA-Abschluss diesen Bildungsgang, um die Zugangsvoraussetzungen zur Fachoberschule zu verbessern.
Voraussetzung zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule ist mindestens der Erweiterte Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Die einjährige Berufsfachschule für Sozialwesen vermittelt theoretische und praktische Grundkenntnisse sowie eine Berufsorientierung für Tätigkeiten im sozialpädagogischen und sozialpflegerischen Bereich.
Mit dem Abschluss an unserer Berufsfachschule können Sie sich nach bestandener MSA-Prüfung zur Aufnahme an der Fachoberschule für Sozialpädagogik am OSZ Sozialwesen II oder für eine anderweitige Ausbildung bewerben (Voraussetzung beachten).
Sie haben auch die Möglichkeit, den zweijährigen Bildungsgang an der Berufsfachschule für Sozialwesen zu besuchen, um den Berufsabschluss der Sozialassistentin / des Sozialassistenten zu erlangen.
Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher kann erst aufgenommen werden, wenn die Fachhochschulreife erworben wurde oder der Berufsabschluss der Sozialassistentin / des Sozialassistenten mit dem Mittleren Schulabschluss. Sie gelten dort als Bewerber/innen der Kategorie C.
Finanzielle Förderung
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Berufsfachschule nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.
Da das Oberstufenzentrum Sozialwesen II eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.
Abschluss
Mit dem Abschluss an unserer einjährigen Berufsfachschule für Sozialwesen können Sie sich zur Aufnahme an der Fachoberschule am OSZ Sozialwesen II ( weitere Voraussetzungen beachten), der Fachschule für Heilerziehungspflege (Voraussetzungen beachten), der Fachschule für Familienpflege (Voraussetzungen beachten) oder für eine anderweitige Ausbildung bewerben (Eventuell ist der MSA notwendig).
So haben Sie die Möglichkeit, den zweijährigen Bildungsgang an der Berufsfachschule für Sozialwesen zu besuchen, um den Berufsabschluss der Sozialassistentin / des Sozialassistenten zu erlangen. Sie können sich auch an der Fachschule für Heilerziehungspflege oder der Fachschule für Familienpflege bewerben (Voraussetzugen beachten).
Die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher kann erst aufgenommen werden, wenn die Fachhochschulreife erworben wurde oder der Berufsabschluss der Sozialassistentin / des Sozialassistenten mit dem Mittleren Schulabschluss. Sie gelten dort als Bewerber/innen der Kategorie C.
Voraussetzung zum Besuch der Fachoberschule ist der Mittlere Schulabschluss mit einer Notensumme der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik von höchstens 10. Zur Ermittlung der Notensumme wird jeweils das arithmetische Mittel der Jahrgangsnoten und der Prüfungsnoten des Mittleren Schulabschlusses der drei genannten Fächer gebildet. Für Schüler/innen, die mit einem Mittleren Schulabschluss in die einjährige Berufsfachschule für Sozialwesen aufgenommen worden sind, zählen nur noch die Jahrgangsnoten der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik der Berufsfachschule.
Aufnahme
Voraussetzung zum Besuch der einjährigen Berufsfachschule ist mindestens der erweiterte Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Bewerber, die keinen Berliner Wohnsitz haben, können nur aufgenommen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Noten des vorzulegenden Zeugnisses.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.
Zur Aufnahme ist das Original des Anmelde- und Leitbogens, den Sie von Ihrer allgemeinbildenden Schule erhalten notwendig.
Ausbildungsdauer
Die Berufsfachschule für Sozialwesen bietet die Möglichkeit, in einem einjährigen Bildungsgang (11. Klasse) den Mittleren Schulabschluss zu erwerben.
Während des zweiten Halbjahres haben Sie ein Praktikum/ Projekt im sozialpflegerischen und sozialpädagogischen Bereich zu absolvieren.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.
Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden
Schuljahr.
Die Ferienregelung am OSZ Sozialwesen II entspricht den Ferienregelungen des
Landes Berlin.
Der Unterricht umfasst ca. 30 Stunden je Woche und findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.50 Uhr statt.
Bewerbungsgrundlagen
Für die einjährige Berufsfachschule reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:
- Original des Anmelde- und Leitbogens, den Sie von Ihrer allgemeinbildenden Schule erhalten.
- formloses Bewerbungsschreiben (bitte mit Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer)
- tabellarischer Lebenslauf
- 2 Lichtbilder neueren Datums (bitte auf der Rückseite namentlich kennzeichnen)
- beglaubigte Kopien des Halbjahreszeugnisses der 10. Klasse oder des Abschlusszeugnisses.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Noten des vorzulegenden Zeugnisses.
Der Bewerbungsschluss ist jeweils der 15. Mai.
Danach können Bewerber nur noch berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Bewerber, die keinen Berliner Wohnsitz haben, können nur aufgenommen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss ist der 15. Mai eines jeden Jahres.
Danach können Bewerber nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden
Schuljahr.
Die Ferienregelung am OSZ Sozialwesen II entspricht den Ferienregelungen des
Landes Berlin.

