Berufsfachschule für Sozialassistenz
Die Jane-Addams-Schule, das Oberstufenzentrum für Sozialwesen bietet den zweijährigen Ausbildungsgang für die Staatlich geprüfte Sozialassistentin bzw. den Staatlich geprüften Sozialassistenten an.
Geeignet ist dieser Bildungsgang für interessierte und sozial engagierte Jugendliche, die gerne mit Kindern, älteren Mitbürgern/Mitbürgerinnen oder Menschen mit Beeinträchtigungen arbeiten möchten.
Um diesen Ausbildungsgang beginnen zu können, müssen Sie mindestens über die Berufsbildungsreife verfügen. Mit Ihrer Ausbildung können Sie auch einen höherwertigen Schulabschluss nachträglich anerkannt bekommen, d.h. die Erweiterte Berufsbildungsreife oder den Mittleren Schulabschluss (lesen Sie dazu weitere Informationen unter der Überschrift Abschluss). Mit dem Bestehen dieser Ausbildung können Sie in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Institutionen nach Anweisungen (in begrenztem Umfang auch verantwortlich) tätig werden.
Mit dem Berufsabschluss der Sozialassistentin/des Sozialassistenten und dem Mittleren Schulabschluss können Sie sich für die Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der dreijährigen Fachschule für Sozialpädagogik an unserer Schule, der Jane-Addams-Schule bewerben.
Finanzielle Förderung
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Berufsfachschule nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.
Da die Jane-Addams-Schule eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.
Abschluss
Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialassistenz der Jane-Addams-Schule schließt mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab.
Sie tragen dann den Titel der Staatlich geprüften Sozialassistentin beziehungsweise des Staatlich geprüften Sozialassistenten.
Wer in die Berufsfachschule für Sozialassistenz aufgenommen werden möchte, benötigt mindestens die Berufsbildungsreife (ehemals einfacher Hauptschulabschluss).
Nach bestandener Abschlussprüfung erwirbt die Schülerin/der Schüler den Berufsabschluss „Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent“.
Wer bei Eintritt in den Bildungsgang keinen höheren Schulabschluss als die Berufsbildungsreife besaß, erwirbt mit dem Bestehen der Abschlussprüfung die erweiterte Berufsbildungsreife.
Den mittleren Schulabschluss erwirbt, wer die Abschlussprüfung der Berufsfachschule bestanden und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht sowie in der ersten Fremdsprache nicht mit mangelhaft benotet wurde.
Mit dem Bestehen dieser Ausbildung können Sie in sozialpflegerischen, sozialpädagogischen und hauswirtschaftlichen Institutionen nach Anweisungen (in begrenztem Umfang auch verantwortlich) tätig werden.
Mit dem Berufsabschluss des Sozialassistenten und dem Mittleren Schulabschluss können Sie sich ebenfalls für eine Ausbildung zur Erzieherin oder zum Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik an der Jane-Addams-Schule bewerben.
Aufnahme
Voraussetzung zum Besuch der Berufsfachschule ist mindestens die Berufsbildungsreife (= der Hauptschulabschluss) oder ein gleichwertiger Schulabschluss.
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach den Noten des vorzulegenden Zeugnisses. Bewerber*innen müssen sich von ihren jetzigen Schulen oder der Jugendberufsagentur im EALS registrieren lassen: www.eals-berlin.de . Der abgestempelte und unterschriebene Leitbogen / Anmeldebogen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Der Bewerbungsschluss richtet sich nach den Vorgaben des EALS.
Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.
Ausbildungsdauer
Die Jane-Addams-Schule, Oberstufenzentrum Sozialwesen, bietet den zweijährigen Bildungsgang für die Staatlich anerkannte Sozialassistentin bzw. den Staatlich anerkannten Sozialassistenten an.
Während dieser zwei Jahre haben Sie insgesamt zwei Praktika/Projekte mit insgesamt 220 Pflichtstunden zu absolvieren.
Das erste Schulhalbjahr erfolgt auf Probe.
Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr.
Die Ferienregelung an der Jane-Addams-Schule entspricht den Ferienregelungen des Landes Berlin.
Der Unterricht umfasst 29 Stunden je Woche und findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 15:10 Uhr statt.
Bewerbungsgrundlagen
Reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:
- Wenn Sie noch nicht volljährig sind, reichen Sie bitte eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in den Ausbildungsgang ein.
- ein formloses Bewerbungsschreiben (bitte mit Angabe des Wohnortes, der Emailadresse und der Telefonnummer)
- einen tabellarischen Lebenslauf
- 2 Lichtbilder neueren Datums (bitte auf der Rückseite namentlich kennzeichnen)
- eine beglaubigte Kopie des erforderlichen Abschlusszeugnisses
- Sollten Sie noch nicht den erforderlichen Schulabschluss besitzen, bewerben Sie sich bitte mit einer beglaubigten Kopie Ihres letzten Halbjahreszeugnisses. Das Original Ihres Abschlusszeugnisses legen Sie dann bitte sofort nach Erhalt, spätestens am letzten Schultag eines Schuljahres, an der Jane-Addams-Schule vor. Ohne die Vorlage des Abschlusszeugnisses kann eine Aufnahme nicht erfolgen.
- Eine Erklärung, ob und ggf. wann, wo und mit welchem Ergebnis schon einmal eine Berufsfachschule besucht wurde.
- Ein Nachweis über Masernschutz
- ggf. eine Erklärung mit entsprechenden Nachweisen über das Vorliegen eines Härtefalls (§8 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Berufsfachschulen des Landes Berlin).
- EALS-Leitbogen (Elektronisches Anmelde- und Leitsystem) mit Bestätigungsstempel der jetzigen Schule und Erstwunschangabe Jane-Addams-Schule.
- Der Bewerbungsschluss richtet sich nach den Vorgaben des EALS.
Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss richtet sich nach den Vorgaben des EALS. Informationen dazu über www.eals-berlin.de Die jetzige Schule der Bewerber*innen muss die Bewerber*innen im EALS registrieren. Der unterschriebene und abgestempelte Leitbogen / Anmeldebogen muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden.
Danach können Bewerber berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
Die Ausbildung startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr. Die Ferienregelungen am OSZ Sozialwesen entspricht den Ferienreglungen des Landes Berlin.