Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz
Die Jane-Addams-Schule, das Oberstufenzentrum für Sozialwesen bietet ab dem 05.08.2019 neben dem zweijährigen Ausbildungsgang zur Staatlich geprüften Sozialassistentin / zum Staatlich geprüften Sozialassistenten neu den zweijährigen Ausbildungsgang zur Staatlich geprüften Sozial-pädagogischen Assistentin / zum Staatlich geprüften Sozialpädagogischen Assistenten an. Dieser Bildungsgang ist vorgesehen für interessierte Jugendliche, die später die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen wollen, um Erzieherin oder Erzieher zu werden. Das Besondere ist, dass Sie nach Abschluss der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz mit einem erreichten Notendurchschnitt von 2,7 und der Note 3 für die fachpraktische Ausbildung (Praktikum) und dem nachträglich anerkannten Mittleren Schulabschluss die Fachschule für Sozialpädagogik nur zwei Jahre besuchen, um Erzieher*in zu werden. Sollten Sie die geforderten Abschlussnoten an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz nicht erreichen, können Sie bei Abschluss mit Noten schlechter als 2,7 bzw. schlechter als 3 für die Fachpraxis und erreichtem Mittleren Schulabschluss die Ausbildung zum / zur Erzieher*in in drei Jahren absolvieren. Um den Ausbildungsgang an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz beginnen zu können, müssen Sie mindestens über die Berufsbildungsreife verfügen. Mit Ihrer Ausbildung können Sie einen höherwertigen Schulabschluss anerkannt bekommen, d.h. die Erweiterte Berufsbildungsreife oder den Mittleren Schulabschluss.
Finanzielle Förderung
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk. Da die Jane-Addams-Schule eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.
Aufnahme
Voraussetzung zum Besuch der Berufsfachschule für Sozialpädagogische Assistenz ist mindestens die Berufsbildungsreife. Die Auswahl erfolgt nach Noten des vorzulegenden Abschlusszeugnisses. Bewerber*innen müssen sich von ihrer jetzigen Schule oder von der Jugendberufsagentur im EALS (Elektronisches Anmelde- und Leit - System) registrieren lassen. www.eals-berlin.de . Der unterschriebene und abgestempelte Leitbogen / Anmeldebogen ist den Bewerbungsunterlagen beizufügen. Die Aufnahme in die Berufsfachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit umfasst das erste Schulhalbjahr.
Bewerbungsschluss
Der Bewerbungsschluss richtet sich nach den Vorgaben des EALS. Informationen dazu finden Sie unter www.eals-berlin.de .
Bewerbungsunterlagen
- Wenn Sie noch nicht volljährig sind, reichen Sie bitte eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Aufnahme in die Ausbildung ein.
- ein formloses Bewerbungsschreiben (bitte freiwillig mit Angaben des Wohnortes, der Mailadresse oder Telefonnummer)
- tabellarischer Lebenslauf
- 2 Lichtbilder neueren Datums (bitte auf der Rückseite namentlich kennzeichnen)
- eine beglaubigte Kopie des erforderlichen Abschlusszeugnisses
- Sollten Sie den erforderlichen Schulabschluss noch nicht besitzen,bewerben Sie sich bitte mit der Kopie Ihres letzten Halbjahreszeugnisses. Die Kopie des Abschlusszeugnisses legen Sie bitte nach Erhalt, spätestens am ersten Schultag, an der Jane-Addams-Schule vor.
- ggf. eine Erklärung mit entsprechenden Nachweis über das Vorliegen eines Härtefalls
- eine Erklärung, ob und ggf. wann, wo und mit welchem Ergebnis schon einmal eine Berufsfachschule besucht wurde
- den EALS- Leitbogen mit Bestätigungsstempel der jetzigen Schule, unterschrieben und Erstwunschangabe Jane-Addams-Schule
Abschluss
Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule schließt mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab. Nach bestandener Abschlussprüfung erwirbt die Schülerin / der Schüler den Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin" / "Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent". Wer bei Eintritt in die Ausbildung keinen höheren Schulabschluss als die Berufsbildungsreife besaß, erwirbt mit Bestehen der Abschlussprüfung die Erweitere Berufsbildungsreife. Den Mittleren Schulabschluss erwirbt, wer die Abschlussprüfung der Berusfachschule bestanden und im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht hat. Mit dem Berufsabschluss der Sozialpädagogischen Assistentin / des Sozialpädagogischen Assistenten und dem Mittleren Schulabschluss und dem Gesamtnotendurchschnitt von 2,7 und der Note von 3,0 für die absolvierten Praktika können Sie sich für die Erzieher*innen-Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik an unserer Jane-Addams-Schule bewerben und können diese in nur zwei Jahren zur Erzieherin / zum Erzieher absolvieren.