Vollzeitausbildung

In einem dreijährigen einphasigen Bildungsgang können Sie den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines staatlich anerkannten Erziehers erwerben.
In die Ausbildung sind jeweils ein 12-wöchiges Praktikum im zweiten Semester und eins im vierten Semester sowie ein 20-wöchiges Praktikum im fünften Semester integriert.
Die Abschlussprüfungen finden im sechsten Semester statt.
Der Vollzeitunterricht umfasst ca. 32 - 36 (durchschnittlich 34 Stunden) Stunden je Woche und findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.50 Uhr statt.
Die Aufgaben von Erzieherinnen und Erziehern sind sehr vielfältig, abwechslungsreich und unterscheiden sich je nach der Art der Einrichtung und nach der Altersgruppe. Der Berufsabschluss qualifiziert zu Tätigkeiten in allen sozialpädagogischen Bereichen.
So arbeiten Erzieherinnen und Erzieher u.a. in Kindertagesstätten, Kinderkrippen, in Schülerhorten, Integrationseinrichtungen, in Einrichtungen zur Hilfen zur Erziehung (Wohngruppen, Pflegeelternschaft, Kinder- und Jugendheimen...), in Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtungen, Einrichtungen der Heil- und Sonderpädagogik, in Beratungsstellen...
Zum Schuljahr 2016 wurde eine neue Ausbildung für Erzieherinnen und Erzieher im Land Berlin eingeführt, die in allen Bundesländern und anderen Ländern der Europäischen Gemeinschaft als gleichwertig mit den dort vergleichbaren Ausbildungen anerkannt wird. Seit dem Schuljahr 2016/2017 wird noch handlungsorientierter unterrichtet, d.h. in Lernfeldern.
Am Ende der Ausbildung ist von jedem Absolventen persönlich die staatliche Anerkennung bei der entsprechenden Stelle der Senatsverwaltung zu beantragen.

Finanzielle Förderung

Da das OSZ Sozialwesen eine staatliche Schule ist, wird kein Schulgeld erhoben.
Grundsätzlich kann die Ausbildung an der Fachschule für Sozialpädagogik nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAFöG) finanziell gefördert werden. Nähere Auskünfte dazu erteilt das Amt für Ausbildungsförderung im jeweils zuständigen Wohnbezirk.
 

Bewerbungsgrundlage

ggf. Reichen Sie bitte folgende Bewerbungsunterlagen ein:

  • formloses Bewerbungsschreiben (bitte mit Angabe des Wohnortes und der Telefonnummer); Bitte geben Sie an, ob Sie sich für die Vollzeitausbildung oder Teilzeitausbildung (berufsbegleitende Ausbildung) bewerben.
  • tabellarischer Lebenslauf
  • 2 Lichtbilder neueren Datums ( auf der Rückseite bitte namentlich kennzeichnen)
  • beglaubigte Kopien des Halbjahreszeugnisses der 12.Klasse der Fachoberschule oder der 13. Klasse der gymnasialen Oberstufe. Falls Sie schon den erforderlichen Schulabschluss besitzen, bewerben Sie sich bitte mit der beglaubigten Kopie Ihres Abschlusszeugnisses.  
  • ggf. Nachweis einer förderlichen Tätigkeit (s. Aufnahmebedingungen)
  • ggf. beglaubigte Kopien der Abschlusszeugnisse zum Mittleren Schulabschluss und des Berufsabschlusses

Abschluss

In einem dreijährigen einphasigen Bildungsgang können Sie den Berufsabschluss einer Staatlich anerkannten Erzieherin oder eines Staatlich anerkannten Erziehers erwerben.
In die Ausbildung sind zwei jeweils 12-wöchige Praktika und ein 20-wöchiges Praktikum integriert.
Im sechsten Semester sind schriftliche und mündliche Prüfungen zu absolvieren.
Dazu gehören auch eine schriftliche Facharbeit, die  während des Praktikums im fünften Semester zu schreiben ist und das dazugehörige Kolloquium.

Am Ende der Ausbildung ist von jedem Absolventen persönlich die staatliche Anerkennung bei der entsprechenden Stelle der Senatsverwaltung zu beantragen.
Der Abschluss berechtigt Sie ein Hochschulstudium aufzunehmen (siehe: Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 06.03.2009 über den Hochschulzugang für beruflich qualifizierte Bewerber ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung).

Aufnahme

Aufgenommen werden Bewerberinnen und Bewerber, die eine allgemeine Fachhochschulreife an einer Fachoberschule für Sozialwesen erworben haben. Das heißt: Mit dem Abschluss an der Fachoberschule für Sozialwesen (z.B.am OSZ Sozialwesen) sind Sie Bewerber/innen der Kategorie A an der Fachschule für Sozialpädagogik. Sie werden vorrangig aufgenommen.
Bewerberinnen und Bewerber mit Hochschulreife (Abitur) oder der Fachhochschulreife anderer Fachrichtungen gehören zur Bewerberkategorie B und müssen eine für die Fachschulausbildung förderliche Tätigkeit nachweisen.
Als förderliche Tätigkeiten werden z.B. ein mindestens 8-wöchiges, zusammenhängendes Praktikum in einer pädagogischen Einrichtung, ein freiwilliges soziales Jahr und der Zivildienst anerkannt.
Aufgenommen wird auch, wer den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss, 10.Klasse) und eine berufliche Vorbildung nachweist. (Abschluss einer Berufsausbildung im sozialpädagogischen/sozialpflegerischen Bereich, einer anderen dreijährigen Berufsausbildung oder vierjährigen Berufstätigkeit). Sie gehören zur Bewerberkategorie C.
Zur Feststellung der persönlichen Eignung ist ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, das zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als zwei Monate sein darf.
Weiterhin ist zur Feststellung der gesundheitlichen Eignung ein aktuelles berufsbezogenes ärztliches Gesundheitszeugnis heranzuziehen. Das heißt, es ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen, die bestätigt, dass Sie frei von Süchten, frei von ansteckenden Krankheiten und physisch und psychisch geeignet sind, einen sozialpädagogischen Beruf auszuüben.
Die Aufnahme in die Fachschule erfolgt zunächst auf Probe. Die Probezeit dauert ein Schulhalbjahr.

Ausbildungsdauer

In einem dreijährigen einphasigen Bildungsgang können Sie den Berufsabschluss einer Erzieherin oder eines Erziehers erwerben. In die Ausbildung sind zwei jeweils 12-wöchige Praktika und ein 20-wöchiges Praktikum integriert.

Der Unterricht startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr.
Der Unterricht umfasst ca. 32 - 36 (durchschnittlich 34 Stunden) Stunden je Woche und findet von Montag bis Freitag in der Zeit von 08.00 Uhr bis 16.50 Uhr statt.

Bewerbung und Ausbildungsbeginn

Bitte senden Sie uns Ihre Bewerbungsunterlagen in schriftlicher Form per Post zu.

Die Ausbildung startet jeweils nach den Sommerferien mit dem beginnenden Schuljahr.
Die Ferienregelung am OSZ Sozialwesen entspricht den Ferienregelungen des Landes Berlin.
 

Aktualisiert: 03.06.2022