Regeln im Zusammenhang mit Corona

Liebe Lernende,

gerne möchten wir Ihnen die wichtigsten Informationen der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie (SenBJF) vom 02.02.2023 und 08.02.2023 zur Kenntnis geben.
 
Regeln der SenBJF, die ab dem 13.02.2023 gelten:

  • es können Selbstschnelltests  2x/ Woche in der Schule durchgeführt werden. Auf Wunsch kann auch ein dritter Test pro Woche für eine Testung zum Start in die neue Schulwoche mit nach Hause gegeben werden.
  • Die 2. SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung ist außer Kraft getreten, d.h. insbesondere es besteht keine Maskenpflicht sowie keine Testpflicht mehr, auch besteht keine Isolationspflicht mehr, bei einer Infektion mit dem Coronavirus. 

Empfehlung der Schulleitung:

  • Es wird jedoch weiterhin dringend darum gebeten, dass Lernende sowie Personen des schulischen Personals, die Krankheitssymptome haben, nicht in die Schule kommen.
  • Weiterhin bleibt ist es sinnvoll, für eine gute Durchlüftung der Räumlichkeiten zu sorgen.

Dokumente zum Download:

Aktualisiert: 13.02.2023