Aufnahme und Bewerbung

Aufnahmevoraussetzungen

Am Beruflichen Gymnasium werden aufgenommen:

  • Schüler*innen der Integrierten Sekundarschule
  • Schüler*innen der Berufsfachschule,
    wenn in allen Fächern die Jahrgangsleistungen mit einem Durchschnitt von 3,0 oder besser vorliegen.
    Dabei müssen in den Fächern Deutsch, der ersten Fremdsprache und Mathematik mindestens befriedigende Leistungen vorliegen und die Summe dieser Fächer darf nicht größer als sechs sein und kein weiteres Fach darf schlechter als ausreichend bewertet sein.
    Die Leistungen in den Fächern Musik, Bildende Kunst und Sport bleiben unberücksichtigt.
  • Schüler*innen eines Gymnasiums oder einer Gesamtschule, die eine Berechtigung zum Übergang in die gymnasiale Oberstufe haben.


Die Auswahl der Bewerber*innen erfolgt nach den Noten des vorzulegenden Zeugnisses. Bewerber*innen dürfen bei Eintritt in die Einführungsphase (11.Klasse) das zwanzigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Bewerber*innen, die keinen Berliner Wohnsitz haben, können nur aufgenommen werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.
 

Bewerbungsunterlagen

  • kurzes Bewerbungsschreiben (max. ½ Seite mit Angabe, dass Sie sich für das Berufliche Gymnasium anmelden wollen)
  • lückenloser tabellarischer Lebenslauf (ggf. mit Tätigkeitsnachweisen)
  • 2 Lichtbilder neueren Datums (bitte auf der Rückseite namentlich kennzeichnen)
  • Halbjahreszeugnis der 10. Klasse (beglaubigte Kopie)
  • Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss (beglaubigte Kopie)
  • Tätigkeitsnachweise nach der 10. Klasse (Zeugnisse, Praktikumsnachweise etc.)
     
  • Fächerwahlblatt (ausgefüllt und von Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben)
  • Schülerpersonalblatt (ausgefüllt und von Ihren Erziehungsberechtigten unterschrieben)
    Das Fächerwahlblatt und das Schülerpersonalblatt erhalten Sie nach Eingang Ihrer Bewerbungsunterlagen im Sekretariat. Bitte reichen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Unterlagen innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt wieder im Sekretariat (Raum 3.1.02) des Beruflichen Gymnasiums ein.

Der Bewerbungsschluss richtet sich nach den Vorgaben des EALS.
Danach können Bewerber*innen nur berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze vorhanden sind.