Erwerb des Mittleren Schulabschluss (MSA)

Die zweijährige Ausbildung an der Berufsfachschule schließt mit schriftlichen und mündlichen Prüfungen ab.

Nach bestandener Abschlussprüfung erwirbt die Schülerin / der Schüler den Berufsabschluss "Staatlich geprüfte Sozialpädagogische Assistentin" / "Staatlich geprüfter Sozialpädagogischer Assistent".

Zusätzlich kann der Mittlere Schulabschluss erworben werden, wenn die Abschlussprüfung der Berusfachschule bestanden und im Abschlusszeugnis ein Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0 erreicht wird.