Besondere Lernform

200 Stunden in einem zweiten Arbeitsfeld

Die Besonderheit des Berufsbegleitenden Fachschulstudiums besteht darin, ein weiteres Arbeitsfeld von Erzieher*innen praktisch kennenzulernen.
So haben Studierende die Pflicht (Vgl. § 28 SozpädVO) im Umfang von 200 Stunden Erfahrungen in einer zweiten Praxiseinrichtung zu sammeln. Die Jane-Addams-Schule organisiert diese "Besondere Lernform" geblockt im 4. Semester.  Die praktischen Erfahrungen werden im Rahmen von praxisbegleitendem Unterricht in Gruppen von den Lehrkräften der Jane-Addams-Schule begleitet und reflektiert.